Am 06. Februar 2018 hat der Rat der Stadt Köln den Erlass einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Kernpunkt dieser Verordnung ist die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht frei laufender Katzen. Diese Verordnung tritt vier Wochen nach Veröffentlichung in Kraft. Dies ist insbesondere dahingehend interessant, da erfahrungsgemäss in der Zeit zwischen Karneval und Ostern häufig Kastrationen vorgenommen werden.
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln gilt also in Zukunft für jede Katze mit Freigang eine Kastrationspflicht. Gleichzeitig müssen alle frei laufenden Katzen eindeutig gekennzeichnet sein. Dies kann geschehen durch Implantation eines Mikrochips (heute allgemein gültiges Verfahren) oder durch Anbringen einer Tätowierung (nur in Narkose möglich und daher aus heutiger Sicht eher abzulehnen). Zusätzlich müssen gekennzeichnete Katzen registriert werden. Hierzu stellen verschiedene Anbieter kostenfreie Tierregister zur Verfügung.
Wir registrieren alle unsere Patienten grundsätzlich bei Implantation eines Mikrochips im Tierregister der TASSO e.V.
Gleichzeitig ermöglicht die Katzenschutzverordnung, dass eingefangene Katzen künftig "zwangsgekennzeichnet" bzw. "zwangskastriert" werden dürfen. Bei einer ordnungsgemäss gekennzeichneten und registrierten Katze besteht die Möglichkeit, dass dem Tierhalter die Auflage zur Kastration gemacht wird statt das Tier direkt zu operieren. Da allerdings oftmals die Halter nicht kurzfristig ermittelt werden können, besteht nun der rechtliche Rahmen, dass die eingefangen Katzen unmittelbar kastriert werden.
Aus diesem Grund haben wir entschieden, dass in unserer Praxis zukünftig alle Katzen mit geplantem Freigang spätestens bei Ihrer zweiten Impfung eine Kennzeichnung mittels Mikrochip erhalten. Hauptgrund hierfür ist, dass auf diesem Weg hoffentlich eine in unseren Augen gegebenenfalls zu früh stattfindende Kastration Ihres Haustieres vermieden werden kann.