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Servicehinweis: Ab Oktober gilt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass eine neue Gebührenordnung für Tierärzte beschlossen wurde. Im Rahmen dieser Novellierung wurde zum einen die Höhe der Sätze für einzelne Posten der Gebührenordnung deutlich erhöht, zum anderen wurde der Leistungskatalog aktualisiert und deutlich differenzierter ausgestaltet. So finden sich in der neuen Gebührenordnung eine Reihe von Tätigkeiten aufgeführt, für die es vorher schlicht keine eigene Leistungsposition gab (wie zum Beispiel die Sedation eines Tieres, das Haare scheren oder entfilzen oder die Intubation als Tätigkeit an sich).

 

Im Bezug auf die Preisanpassung der einzelnen Sätze gibt es einige tiefgreifende Veränderungen. Als wichtigste Neuerung ist zu erwähnen, dass im Gegensatz zur bisher geltenden Ordnung die Katze nun dem Hund abrechnungstechnisch gleichgestellt wird. Dies bedeutet insbesondere für Katzenbesitzer, dass medizinische Behandlungen ab Oktober eine deutliche Preissteigerung erfahren werden.

 

Eine weitere wichtige und tiefgreifende Änderung liegt mit unserer Praxisphilosophie zusammen. Meine feste medizinische Überzeugung ist, dass jedes Tier, welches vollständig narkotisiert wird, zwingend mit einem venösen Zugang und einem Endotrachealtubus zu versorgen ist. Ich werde von diesem medizinischen Qualitätsstandard auch nicht abweichen. Dies bedeutet allerdings im Umkehrschluss, dass ich zwingend bei jedem vollständig narkotisierten Tier in Zukunft den Posten Intubation mit abrechnen muss. Somit werden auch die vermeintlichen „Routineoperationen“, zum Beispiel Kastrationen, deutlich teurer werden.

 

Den vollständigen Gesetzesentwurf können sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft einsehen.