Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Erkrankung des Nervensystems. Ursache hierfür ist das Tollwutvirus, welches nach wie vor in Wildtierpopulationen weltweit verbreitet ist. Empfänglich für Tollwut ist jedes Säugetier. Die bekanntesten Wildtiere, die in unserer Region als Trägertiere gelten, sind Füchse.
Erkrankungsursache
Der häufigste Übertragungsweg der Tollwut ist über den Speichel eines infizierten Tieres bei einem Biss. Allerdings kann der Viren enthaltende Speichel auch über Kratzwunden oder über Schleimhäute (wie z.B. die Bindehaut oder die Mundschleimhaut) zu einer Infektion führen. Eine Infektion durch andere Körperflüssigkeiten ist hingegen sehr selten.
Das Tollwutvirus gelangt über die Nervenfasern an der Infektionsstelle in das Zentralnervensystem - insbesondere das Gehirn - und wandert von dort aus in die Speicheldrüsen. So bald das Virus in das Zentralnervensystem gelangt, erzeugt es massive Schäden.
Erkrankungsverlauf
Nach einer Inkubatonszeit von 10-15 Tagen kommt es zu einem dreiphasigen Krankheitsverlauf. Im sogenannten Prodromalstadium zeigen die Tiere lediglich ungewöhnliche Verhaltensänderungen, eventuell vergrösserte Pupillen und eine erhöhte Körpertemperatur. Das darauf folgende Exzitationsstadium ist charakterisiert durch Muskelzuckungen und vermehrtem Speichelfluss. Weiterhin zeigen die Tiere in diesem Stadium häufig Koordinationsstörungen und eine vermehrte Aggressivität. Auch Schluckbeschwerden können vorkommen, welche in Verbindung mit dem vermehrten Speichelfluss zum sprichwörtlichen "Schaum vor dem Mund" führen. Vom Exzitationsstadium geht die Erkrankung nach zwei bis vier Tagen in das Lähmungsstadium über. Die Tiere verlieren zunehmend ihre Bewegungsfähigkeit und sterben schliesslich nach einer bis zu einem Tag dauernden Agonie (Todeskampf). Beim Hund kommt es in dieser Phase klassischerweise zu einer Kieferlähmung, welche bei der Katze so nicht beobachtet wird.
Behandlung
Die Behandlung eines Tieres mit Tollwutverdacht ist verboten! Weiterhin ist eine gezielte Behandlung der Tollwuterkrankung nicht möglich, da keine antiviralen, auch auf das Tollwutvirus wirkenden Medikamente bekannt sind.
Immunreaktion
Die natürliche Infektion führt erst relativ spät zu einer Antikörperbildung. Daher läuft die körpereigene Immunreaktion hier ins Leere, da sich das Virus zu diesem Zeitpunkt schon im Zentralnervensystem befindet - ein Ort, der nur schlecht durch Antikörper erreicht wird. Umso wichtiger ist daher die prophylaktische Impfung.
Bei den in früheren Zeiten verwendeted attenuierten Lebendimpfstoffen konnte es vereinzelt zu einer durch die Impfung ausgelösten Tollwut kommen. Daher werden in der Regel beim Hund Totimpfstoffe verwendet, welche zur Steigerung der Impfwirksamkeit sogennante Adjuvantien enthalten. Diese Adjuvantien stehen insbesondere in den parawissenschaftlichen/esoterischen Kreisen in Kritik.
Der bei uns in der Praxis für die Katze eingesetzte Tollwutimpfstoff bedient sich einer anderen Methode. Hierbei wurden Tollwut-Antigene in das für die Katze komplett ungefährliche Kanarienpockenvirus gekoppelt. Dadurch wird ebenfalls eine ausreichende Immunantwort erzeugt. Leider ist dieser Impfstoff nicht für Hunde zugelassen.
Gesetzliche Vorgaben
Bei einem reinen Verbleib des Tieres innerhalb Deutschlands besteht keinerlei Verpflichtung, gegen die Tollwut zu impfen. Allerdings gilt zu beachten, dass nur Tiere mit einem ausrechend wirksamen Impfschutz gegen Tollwut eine Grenze überqueren dürfen. Dieser ausreichende Impfschutz wird belegt durch den EU-Heimtierausweis, in welchem eine gültige Impfung gegen Tollwut eingetragen ist. Die Ausnahmereglung für Welpen unter 12 Wochen gilt nicht mehr.
Impfempfehlung
UPDATE: Seit dem Jahr 2021 gild die Tollwut-Impfung nur noch als Non-Core-Vakzine. Eine generelle Empfehlung zur Impfung gegen Tollwut gibt es nicht.
Bei Hunden empfehlen wir dennoch grundsätzlich eine Impfung gegen Tollwut ab der 12. Lebenswoche. Da durch die routinemässige Überprüfung des Antikörpertiters festgestellt wurde, dass einige Welpen keinen ausreichenden neutralisierenden Antikörperspiegel erreichen, empfehlen wir bei gutem Vertragen der Impfung eine Wiederholung nach vier Wochen, in der Regel also in der 16. Woche. Die Begründung hierfür ist, dass diese für den Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union als Grundvoraussetzung gilt. Wer also Urlaub mit seinem Hund im Ausland plant, *muss* eine gültige Tollwutimpfung ein einem EU-Heimtierausweis für seinen Hund nachweisen können.
Für Katzen hingegen besteht im Allgemeinen keine Empfehlung mehr, eine Tollwut-Impfung zu verabreichen. Im Hinblick auf Füchse als mögliches Erregerreservoir sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Deutschland seit mehr als einem Jahrzehnt keine offiziell dokumentierten Tollwut-Fälle bei Füchsen aufweist. Dieses Risiko erscheint also nicht mehr gegeben. Daher verimpfen wir den Tollwut-Impfstoff nur noch auf besonderen Wunsch an Katzen - oder bei Reisetätigkeit mit der Katze, da hier die gleichen Regeln wie für den Hund gelten.
Nach einer Boosterung 1 Jahr nach der ersten Tollwutimpfung beträgt das empfohlene Impfintervall alle 3 Jahre.