Durch Verkündung im Gesetzesblatt ist relativ überraschend und nur mit wenig Vorlaufzeit seit dem 01. März 2018 (also seit gestern!) eine Neufassung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in Kraft getreten. Diese regelt auch die Anwendung von Antibiotika bei Hund und Katze neu und wird im täglichen Arbeitsablauf in unserer Praxis deutliche Konsequenzen auch für Sie als Tierbesitzer haben.
Mit der Neufassung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) wurde auch bei Hund und Katze der Einsatz von Antibiotika drastisch eingeschränkt. So ist die Anwendung von Fluorochinolonen wie auch die Anwendung von Cephalosporinen der dritten und vierten Generation in Zukunft nur noch nach Probennahme und Erstellung eines Antibiogrammes erlaubt. Dies bedeutet für uns im alltäglichen Ablauf, dass wir in weitaus mehr Fällen als bereits jetzt schon üblich Proben nehmen und zur Kultivierung in ein Labor versenden müssen. Dies ist natürlich für Sie als Halter mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Konkret bedeutet dies weiterhin, dass bei Besitzern bekannte, da gängigerweise häufig verwendete Antibiotika in Zukunft kaum noch angewendet werden. Im Bereich der Fluorochinolone betrifft dies die bekannten Wirkstoffe Enrofloxacin und Marbofloxacin - gemeinhin bekannt als Baytril und Marbocyl. Diese können von uns in Zukunft nicht mehr aufgrund von Erfahrungswerten/empirischen Wissen verschrieben werden, obwohl sie zum Beispiel gerade bei Harnwegsinfekten eigentlich als Mittel der ersten Wahl gelten.
Ein weiteres wichtiges Medikament, welches von der gesetzlichen Änderung betroffen ist, ist das Cefovecin (Handelsname Convenia). Dieses Antibiotikum ist vielen Tierhaltern bekannt als "Depot-Spritze", da es in der Anwendung den angenehmen Nebeneffekt hatte, das eine Injektion 14 Tage sicheren Wirkspiegel erzeugte. Auch hier gilt, eine Verwendung ist in Zukunft erst nach Probenahme und Erstellung eines Antibiogramms möglich.
Weiterhin betroffen sind die bekannten Ohrentropfen Aurizon. Auch diese enthalten Marbofloxacin (ein Fluorochinolon). Auch hier gilt, dass eine Abgabe in Zukunft erst nach Erstellung eines Antibiogramms möglich ist.
Besitzer von Heimtieren (sprich z.B. Kaninchen, Meerschweine, Ratten) sind von der Gesetzesänderung bis dato nicht betroffen, da diese Tiergruppen nicht im Gesetz erwähnt werden. Ein Einsatz des derzeit einzigen für Heimtiere zugelassenen antibiotischen Wirkstoffes Enrofloxacin (als Orniflox z.B. bekannt) ist also weiterhin möglich.
Eine Diskussion über Sinnhaftigkeit dieser Massnahme oder sogar eine Positionierung unsererseits will dieser Artikel nicht anstreben. Sollten Sie über die Konsequenzen verärgert sein, bleibt Ihnen nur der Weg über politische Plattformen oder Kontaktaufnahme zum Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises. Wir sind nur ausführendes Organ und müssen uns an die gegebenen Gesetze halten.
Bitte haben Sie also Verständnis dafür, wenn wir die geforderten Massnahmen in unserer Praxis umsetzen.