Informationen zum Landeshundegesetz NRW

Gesetzliche Grundlage

Seit dem Jahr 2003 – also bereits seit 14 Jahren – gilt in Nordrhein-Westfalen das Landeshundegesetz. Dieses Gesetz gilt für alle Hunde. Zwar gibt es einige Vorschriften, welche nur bei der Haltung bestimmter Hunderassen oder -gruppen gelten, aber an dieser Stelle ist es mir besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass der§2 die Leinenpflicht für alle Hunde definiert.

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